Stoppt die EU-Bürokraten!
Was ist der Unterschied zwischen Nutztieren und Reitpferden? Nach der EU-Verordnung 1774/2002 folgender: Nur die Gülle von Nutztieren darf in Biogasanlagen verarbeitet werden. Kuriose Folge: Pferdemist von Schlachtpferden darf verwendet werden, solcher von Reitpferden aber nicht. Wer versteht das?
Nicht genug: Nach der EU-Richtlinie 2001/113/EG darf der Begriff »Marmelade« in Deutschland und Österreich nicht mehr verwendet werden, wenn diese nicht nur aus Zitrusfrüchten besteht. »Marmelade« darf nur noch »Konfitüre« heißen, dabei dürfen - oh, heiliger Bürokratius - nur noch 150 Gramm Ingwer auf 1000 Gramm »Konfitüre« verwendet werden.
Man fragt sich: Womit beschäftigen sich diese Leute in Brüssel eigentlich?