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Stoppt die EU-Bürokraten!

Was ist der Unterschied zwischen Nutztieren und Reitpferden? Nach der EU-Verordnung 1774/2002 folgender: Nur die Gülle von Nutztieren darf in Biogasanlagen verarbeitet werden. Kuriose Folge: Pferdemist von Schlachtpferden darf verwendet werden, solcher von Reitpferden aber nicht. Wer versteht das?

Nicht genug: Nach der EU-Richtlinie 2001/113/EG darf der Begriff »Marmelade« in Deutschland und Österreich nicht mehr verwendet werden, wenn diese nicht nur aus Zitrusfrüchten besteht. »Marmelade« darf nur noch »Konfitüre« heißen, dabei dürfen - oh, heiliger Bürokratius - nur noch 150 Gramm Ingwer auf 1000 Gramm »Konfitüre« verwendet werden.

Man fragt sich: Womit beschäftigen sich diese Leute in Brüssel eigentlich?

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