Quatsch hoch drei.
Damit keine Missverständnisse entstehen: Folgendes ist kein Witz!
»Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition für Hand-Arm-Vibrationen erfolgt nach dem Stand der Technik anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierten Tagespositionswertes A(8); dieser wird ausgedrück als die Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigungen in den drei orthogonalen Richtungen ahwx, ahwy, ahwz.«
Alles klar?
Es handelt sich um den Original-Text der »Lärm- und Vibrationsschutz-Arbeitsschutzverordnung« der Europäischen Union.
Konkret geht es darum, die Arbeiter vor zu starken Erschütterungen zu schützen, beispielsweise beim Bohren. Damit soll der »Weißfingerkrankheit« vorgebeugt werden, die aber nicht nur durch Erschütterungen, sondern auch durch Kälte ausgelöst werden kann. Ein Riesenproblem, meinen die Brüsseler Bürokraten, das schnellstens durch eine europaweite Verordnung (Text siehe oben) gelöst werden muss.
Das »Problem« ist in der Tat gewaltig. In Deutschland ist diese Krankheit nur zweimal in einem Jahr aufgetreten. Dessen ungeachtet verordnet Brüssel nun den rund 90 000 deutschen Bauunternehmen, dass »Gefährdungsbeurteilungen« erstellt und an den Bauarbeitern umfangreiche »Vibrationskontrollen« durchgeführt werden.
50Plus meint: Für einen solchen Quatsch sollten wir nicht 8 Milliarden Euro nach Brüssel überweisen.