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Ein Schandurteil

Die Strafe scheint hart, ist es aber nicht: Eine Million Euro an die Staatskasse und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren - auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Mit soviel Verständnis und Nachsicht können normale Bürger vor Gericht nicht rechnen. Vor allem: eine Million Strafe ist für einen Mann, der 20 Millionen auf dem Konto hat, doch nur ein Klacks.

Man muss ja sehen: Der Mann hat über einen Zeitraum von 21 (!) Jahren systematisch Steuern hinterzogen. Er ist dabei vorgegangen wie ein Mafioso: um Spuren zu verwischen, durfte sein Chauffeur nur bis zur Grenze fahren, dann wechselte er das Auto.

Dabei handelt es sich bei Zumwinkel nicht um irgendeinen Unternehmer, sondern um den Chef der Deutschen Post, eines Bundesunternehmens mit einer halben Million Mitarbeitern.

Deshalb sind die Begründungen, die das Gericht für die milde Strafe anführt, skandalös:

Zumwinkel habe gestanden - ja, was hätte er denn sonst tun sollen, war er doch durch Dokumente mehr als hinreichend überführt? Seine Geständnis war für seine Verurteilung unerheblich. Der reuige Sünder: Das ist doch nur Pose.

Dann hat das Gericht es für strafmindernd gewürdigt, dass Zumwinkels Verhaftung im Fernsehen gezeigt wurde. Ja, bitte, warum denn nicht?

Entscheidend aber ist etwas Anderes: Prominente, wie Zumwinkel, oder vor ein paar Jahren Esser und Ackermann im Mannesmann-Prozess, rücken vor Gericht mit Anwälten in Kompaniestärke an. Diese Anwälte sind ausgefuchste und hochbezahlte Jurristen, denen die Richter im Allgemeinen nicht gewachsen sind. Mit Verfahrenstricks können sie ein Verfahren bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschleppen und den Richter in Fallen hineinlaufen lassen, sodass es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens in der nächsten Instanz kommen muss.

Das alles wollen Richter verständlicherweise vermeiden, und deshalb kommt es im Einverständnis mit der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten zu solchen »Deals«. Ergebnis immer: der Betroffene kommt glimpflich davon – wie jetzt der Herr Zumwinklel.

Das Problem ist, dass sich ein einfacher Angeklager solche Top-Juristen nicht leisten kann und deshalb trifft ihn das Gesetz mit aller Härte.

Der Fall Zumwinkel hat wieder einmal bewiesen: Vor Gericht sind eben nicht alle gleich..

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