Warum haften Manager nicht?
Für viele Bürger ist es unverständlich, dass Manager, die Milliardenverluste verschulden, wie etwa bei der Hypo Real Estate-Bank, nicht zur Haftung herangezogen werden.
Grund: Die Gesetze sind nun einmal so: Manager können nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie kriminell vorgehen, oder mit Vorsatz oder grob fahrlässig handeln. Das jemandem zu beweisen, ist schwer, wenn nicht unmöglich.
Es liegt also daran, dass die Gesetze nicht ausreichen. Doch das könnte anders sein.
2004 gab es den Versuch, Manager mehr in die Verantwortung und Haftung zu nehmen. Es lag schon der Entwurf eines Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes (KapInHaG) vor.
Von der damaligen rot-grünen Regierung unter Schröder/Fischerwurde das Gesetz allerdings gestoppt.
Warum? Weil die Regierung dem Druck der Wirtschaft nachgab. Die Bundesregierung knickte ein. Das Gesetz wurde zurückgezogen.
Wie sich inzwischen herausstellte: Sehr zum Schaden der Anleger, die in der Bankenkrise viel Geld verloren haben.
Nach dem vorgesehen Gesetz nämlich, ware die Beweislast umgekehrt worden: Nicht der Geschädigte hätte beweisen müssen, dass ein Manager falsch gehandelt hat (was kaum möglich ist), sondern der Manager hätte seine Unschuld beweisen müssen.
Dieses Gesetz wäre ein scharfes Schwert geworden. Statt mit Millionabfindungen in den Ruhestand zu entschwinden, hätte sich viele der Bankmanager (und auch der Aufsichtsräte) vor Gericht gefunden.